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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für KI-Hackathons, Prototyping-Sprints und KI-Workshop-Formate, betrieben von Corporathon, Tim Jamboula.

Tim Jamboula7 Min. Lesezeit

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tim Jamboula Sanderstraße 18, 12047 Berlin E-Mail: info@ki-hackathon.co

Nachfolgend „Auftragnehmer". Der Vertragspartner wird als „Auftraggeber" bezeichnet.

§ 1 Vertragsgegenstände

  1. Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Konzeption und Durchführung von Hackathons, Workshops, Trainings und Veranstaltungen im Bereich Künstliche Intelligenz sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Dienst- und Werkleistungen.
  2. Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, die dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Stand der Technik entspricht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist zur Neutralität bei der Leistungserbringung verpflichtet.
  3. Soweit Beratungs- oder Schulungsleistungen vereinbart sind, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§ 2 Zusammenarbeit der Vertragspartner

  1. Die Vertragsparteien gewährleisten durch organisatorische Maßnahmen, dass die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers ausschließlich dessen Direktionsrecht und Disziplinargewalt unterstehen. Eine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers erfolgt nicht.
  2. Beide Parteien benennen je einen verantwortlichen Ansprechpartner. Der Auftraggeber übermittelt Anforderungen ausschließlich diesem Ansprechpartner und erteilt den übrigen eingesetzten Personen keine Weisungen. Die eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.
  3. Der Auftragnehmer bestimmt Ort und Zeit der Leistung grundsätzlich selbst. Zeitliche, räumliche und fachliche Anforderungen sind zu beachten, soweit sie sich aus der Leistungsbeschreibung oder aus abgestimmten Termin- oder Leistungsplänen ergeben oder zur Erreichung des Zwecks der Beauftragung erforderlich sind. Für die notwendigen Arbeitsmittel ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich, soweit nicht anders vereinbart.

§ 3 Rechte an den Leistungsergebnissen

  1. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den eigens für ihn erstellten Leistungsergebnissen (z. B. Konzepte, Analysen, Berichte, Präsentationen, individuell erstellte Prototypen und Dokumentationen) mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und örtlich unbeschränktes, übertragbares und dauerhaftes Recht ein, diese Ergebnisse für die eigenen geschäftlichen Zwecke innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen und zu bearbeiten.
  2. Vorbestehende Werke des Auftragnehmers, insbesondere Methoden, Frameworks, Vorlagen, Software-Bausteine, Checklisten und Formate (auch das Konzept und die Durchführungsmethodik von Hackathons und Trainings), bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält hieran nur das Recht, sie im Rahmen der Nutzung der Leistungsergebnisse zu verwenden. Eine eigenständige Verwertung, Weitergabe oder Unterlizenzierung dieser vorbestehenden Werke ist nur mit gesonderter schriftlicher Zustimmung und gegebenenfalls gegen zusätzliche Vergütung zulässig.
  3. Das Nutzungsrecht nach Absatz 1 wird erst mit vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung wirksam. Bis dahin ist die Nutzung nur zu Test- und Abstimmungszwecken gestattet.
  4. Urheberpersönlichkeitsrechte des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter bleiben unberührt.

§ 4 Ergebnisse aus Hackathons, Workshops und Veranstaltungen

  1. Führt der Auftragnehmer für den Auftraggeber einen Hackathon, Workshop oder eine vergleichbare Veranstaltung durch, stehen die dabei durch Teilnehmer des Auftraggebers erarbeiteten inhaltlichen Ergebnisse (Ideen, Prototypen, Ausarbeitungen) im Verhältnis der Parteien dem Auftraggeber zu, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Das Veranstaltungsformat, die Methodik, die Aufgabenstellungen, das Coaching-Material sowie die durch den Auftragnehmer bereitgestellten Werkzeuge und Vorlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers (§ 3 Absatz 2).
  3. Nehmen an der Veranstaltung Dritte teil, die nicht Mitarbeiter des Auftraggebers sind, sind die Rechte an deren Ergebnissen gesondert zu regeln. Der Auftragnehmer weist auf einen solchen Regelungsbedarf hin, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr.

§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Vertragsdurchführung und stellt die erforderlichen Mitarbeiter, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Er gewährt dem Auftragnehmer zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den erforderlichen Geschäftsräumen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Service- und Reaktionszeiten

  1. Sind keine Servicezeiten vereinbart, gelten Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Auftragnehmers) als Servicezeiten.
  2. Sind keine Reaktionszeiten vereinbart, ist mit den Leistungen unverzüglich nach Zugang der entsprechenden Meldung innerhalb der Servicezeiten zu beginnen.

§ 7 Termine und Verzögerung

  1. Angaben zu Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Teilleistungen sind zulässig.
  2. Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Ausfall von Zulieferern, Krankheit von Mitarbeitern oder sonstige unvorhergesehene, unverschuldete Ereignisse an der Leistung gehindert ist, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Gleiches gilt, solange der Auftragnehmer auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers wartet.
  3. Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen der Textform. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, entstehen Ansprüche erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwölf Arbeitstagen.

§ 8 Zahlung, Aufrechnung und Abtretung

  1. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Der Zinssatz für Fälligkeits- und Verzugszinsen beträgt 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB (§ 288 Absatz 2 BGB); im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
  3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 9 Abnahme

  1. Soweit Werkleistungen geschuldet sind, kann der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine schriftliche Erklärung des Auftraggebers verlangen, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht ist. Die Erklärung ist binnen zwei Wochen abzugeben. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung länger als vier Wochen nach Bereitstellung nutzt, ohne wesentliche Mängel schriftlich zu rügen, oder wenn er ohne Vorbehalt bezahlt.
  2. Bei reinen Dienstleistungen (z. B. laufende Beratung) findet eine Abnahme nicht statt.

§ 10 Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Verspätete oder unbegründete Rügen befreien den Auftragnehmer insoweit von seinen Leistungspflichten; wird er dennoch tätig, stellt er den Aufwand in Rechnung.
  2. Ist eine Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatz gilt § 11.
  3. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Fehlersuche auch dann, wenn ein Mangel nicht feststeht. Stellt sich die Leistung als mangelfrei heraus, stellt er den Aufwand in Rechnung.
  4. Die Gewährleistung erlischt, wenn Leistungsergebnisse verändert wurden und der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Mangel hiervon unabhängig ist.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 11 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien.
  2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  3. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.
  4. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen des Absatzes 1.

§ 12 Rechte Dritter

  1. Der Auftragnehmer versichert, dass der Einräumung von Rechten nach diesem Vertrag keine Rechte Dritter entgegenstehen. Machen Dritte entgegenstehende Schutzrechte gegen den Auftraggeber geltend, unterrichtet dieser den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich. Der Auftragnehmer kann die Ansprüche auf eigene Kosten abwehren oder befriedigen, dem Auftraggeber die Abwehraufwendungen ersetzen oder die betroffenen Leistungen in angemessener Frist gegen gleichwertige austauschen.

§ 13 Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien halten alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Unterlagen und Daten geheim, machen sie Dritten nicht zugänglich und verwenden sie nicht außerhalb des Vertragszwecks. Sie verpflichten ihre eingesetzten Mitarbeiter schriftlich auf die Geheimhaltung. Der Auftragnehmer löscht überlassene Daten auf Anforderung und gibt überlassene Unterlagen zurück oder vernichtet sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 14 Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
  2. Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO.
  3. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer als Verantwortlichen ergeben sich aus dessen Datenschutzerklärung.

§ 15 Kundenreferenzen und Testimonials

  1. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das einfache, nicht übertragbare und aus wichtigem Grund jederzeit widerrufliche Recht ein, den Firmennamen und das Logo des Auftraggebers als Referenz zu verwenden (insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Angeboten, Case Studies und in sozialen Medien). Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Marketing- und Werbezwecken des Auftragnehmers, unter Beachtung etwaiger Markenrichtlinien des Auftraggebers und ohne herabsetzende oder irreführende Darstellung. Vertrauliche Informationen werden nicht offengelegt.
  2. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, nach Abschluss des Projekts oder definierter Projektphasen auf Anfrage ein kurzes schriftliches Feedback (Testimonial) zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer darf ausschließlich positives Feedback unter Nennung von Firmenname und Logo veröffentlichen. Das Testimonial wird dem Auftraggeber vor Veröffentlichung zur Durchsicht vorgelegt; die Freigabe darf nicht unbillig verweigert oder verzögert werden. Redaktionelle Kürzungen ohne inhaltliche Verfälschung sind zulässig.
  3. Diese Rechte gelten zeitlich unbefristet, jedoch ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung des Auftragnehmers. Die Verwendung personenbezogener Daten (z. B. Namen oder Fotos von Mitarbeitern des Auftraggebers) erfolgt nur mit gesonderter vorheriger Einwilligung der betroffenen Person. Die Geheimhaltungspflichten nach § 13 bleiben unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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  • Datenschutz: /datenschutz
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Nach zwei Tagen hatten wir drei Prototypen, die heute noch laufen. Kein Foliensatz hätte das geschafft.
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Unser Team arbeitet seitdem täglich mit den Tools. Die Zeitersparnis im Reporting merken wir jede Woche.
Managing Director, YOYABAManaging DirectorB2B GrowthYOYABA
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